Baum fällen auf eigenem grundstück sachsen
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Baumschutzgesetz: Ab März gilt neues Baumschutzgesetz. Februar | Naturschutz. Am 1. März beginnt die jährliche Schonzeit für Bäume. Bis Ende September dürfen keine Bäume mehr gefällt werden. Dabei gilt demnächst die im Februar dieses Jahrs beschlossene Änderung des Naturschutzgesetzes in Sachsen. Baumfällen auf Privatgrundstücken: Darf man auf Privatgrundstücken Bäume fällen?
- Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie private Bäume fällen dürfen. - Tipps rund um die Baumschutzsatzung. Normalerweise musst du keine Genehmigung einholen, um in Sachsen Bäume zu fällen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen. Du kannst beispielsweise keine Bäume fällen, die auf öffentlichen Grundstücken stehen oder die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind.
Genehmigungsbedarf bei Baumfällen: In Sachsen ist es so, dass du grundsätzlich keine Bäume fällen darfst, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen. Manchmal gibt es Ausnahmen, wenn es beispielsweise um eine Gefahrensituation geht, aber es ist immer besser, es zuerst mit den entsprechenden Behörden zu klären, bevor du einfach loslegst.
Kommunale Baumschutzsatzungen: Baumschutzsatzung schränkt Bäume fällen auch auf Privatgrundstück ein. Viele Kommunen haben ihre eigene Baumschutzsatzung, die das Baumfällen auch auf Privatgrundstücken einschränkt oder gar verbietet. In Saarbrücken beispielsweise dürfen nur Bäume gefällt werden, die in einem Meter Stammhöhe noch keine 80 cm Umfang haben.
Änderungen in der Baumschutzsatzung: Die bisherigen Maßgaben, dass auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken bestimmte Arten- und Größengruppen vom Schutz kommunaler Gehölzschutzsatzungen ausgenommen sind, entfallen. Somit gilt § 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig ab wieder uneingeschränkt und unabhängig davon, ob sich die Gehölze auf mit Gebäuden.
Fällverbot und Bußgelder: Baum fällen auf eigenem Grundstück - ohne Genehmigung drohen Bußgelder. Wenn ein Baum zum Störfaktor wird, ist für manche Grundstücksbesitzer die einzige Lösung die Motorsäge. Zuerst braucht es aber oft die Erlaubnis einer Behörde. Es gibt verschiedenste Gründe, warum ein Baum auf dem Grundstück nicht mehr erwünscht sein kann.
Das verbietet nämlich in § 39 das Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. März bis zum September grundsätzlich. Hintergrund ist der Bestandsschutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen. In den örtlichen Baumschutzverordnungen kann dieses Fällverbot noch verlängert werden. Rechte und Pflichten beim Baumfällen: Wenn Sie einem Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen wollen, ist auf den ersten Blick nichts dagegen einzuwenden.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Sie Bäume fällen, solange diese komplett auf Ihrem Grundstück stehen. Dennoch müssen Sie bestimmte Punkte beachten, damit Sie nicht illegal handeln: Fällzeiten; Stammumfang.